AUSTIN, TEXAS – 08. Juni 2009 – Uranium Energy Corp (NYSE AMEX: UEC, „das Unternehmen”) ist erfreut, verkünden zu können, dass der United States District Court [amerikanisches Bundesbezirksgericht] am 05. Juni 2009 in einer Verfügung den Klageantrag der County-Räte von Goliad gegen das Unternehmen abgewiesen hat. Die Klageschrift bezog sich auf Verstöße gegen das Safe Drinking Water Act [Trinkwasserschutzgesetz] in der Nähe der Bereiche, in denen das Unternehmen nach Uran schürfte.
Die Vorwürfe waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt geprüft und durch die Texas Railroad Commission [amerikanische Aufsichtsbehörde für Öl- und Gasabbau], die als Behörde die ausschließliche Zuständigkeit für den Uranabbau in Texas besitzt, für haltlos befunden worden. 2007 erklärte die Commission: „… die Prüfung Ihrer Vorwürfe durch die Behörde ergab keinerlei widerrechtliche Praktiken oder Aktivitäten im Gebiet Nr. 123, für das UEC die Erlaubnis zum Uranabbau erhalten hat ... Wir betrachten diese Untersuchung als abgeschlossen."
In seiner Klageabweisung vom 05. Juni 2009 gab der Richter an, dass der Antrag des Countys selbst aus der Sichtweise, die für das County am vorteilhaftesten sei, die Anforderungen für eine Zulassung der Klage nicht erfüllt habe. Dem Richter zufolge erklärte die Texas Railroad Commission in einem Schreiben vom April 2007 an den Anwalt des Countys, dass ein Hydrologe der Behörde „… auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zu dem Schluss gekommen ist, dass durch die Bohrarbeiten keinerlei Grundwasserverschmutzung verursacht wurde."
Abschließend erklärte der Richter: „… der Prüfstein der Klage des Countys Goliad in Bezug auf das SDWA [Safe Drinking Water Act] ist seine Anschuldigung, dass UEC die Probebohrlöcher als Schächte zum Einleiten von Flüssigkeiten missbraucht bzw. Flüssigkeiten in den Boden abgelassen habe, […] das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass keine derartige Umwidmung oder Ablassaktivität stattgefunden hat …“
Ursprünglich wurden die County-Räte bei ihrer gescheiterten Klage durch lokale Grundbesitzer namens Duderstadt unterstützt. Die Duderstadts zogen sich am 01. Mai 2009 freiwillig und bedingungslos aus dem Fall zurück.
Amir Adnani, Vorsitzender und Geschäftsführer, erklärte: „Das Unternehmen ist über diese Klageabweisung sehr erfreut. Die Anschuldigungen waren haltlos, was im Vorfeld der Klageeinreichung auch bereits durch die Texas Railroad Commission anerkannt wurde. Dieser Streitfall hat sich in keiner Weise störend auf unsere Schürfarbeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit den erforderlichen Genehmigungen ausgewirkt.“
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Goliad-ISR-Projekt werden in jeglicher Hinsicht ausgezeichnete Fortschritte erzielt. Es bestehen keine Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Hindernisse für die Fortsetzung der Genehmigungs- oder Schürftätigkeiten des Unternehmens.
Über Uranium Energy Corp
Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX: UEC, „das Unternehmen”) ist ein Rohstoffunternehmen mit Sitz in den USA, dessen Ziel darin besteht, in Kürze ein ISR-Uranförderer in den Vereinigten Staaten zu werden. Auf der Grundlage seines umfassenden Informationsschatzes in Bezug auf historischen Uranabbau und Entwicklungsarbeit hat das Unternehmen im ganzen Südwesten der USA uranhaltiges Land erworben und führt dort Schürfarbeiten durch. Vor Kurzem erhielt das Unternehmen für sein Leitprojekt, das Goliad-ISR-Uranprojekt in Südtexas, die Genehmigung für die Planung einer Mine. Das Projekt wird von herausragenden Experten für Uranabbau und Schürfarbeiten geleitet, deren gemeinsame Erfahrung in dieser Branche dem Unternehmen nachhaltige Fachkompetenz im Bereich der Suche nach Uranminen und in der Weiterentwicklung des Bergbaus verleiht.
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