Die US-amerikanische Securities and Exchange Commission erlaubt, nur diejenigen Minerallagerstätten für Zwecke der Berichterstattung in den USA zu nennen, die das Unternehmen auch wirtschaftlich und rechtsgültig abbauen oder fördern kann. Wir verwenden auf dieser Internetseite bestimmte Begriffe, wie z. B. „Reserven”, „Ressourcen”, „geologische Ressourcen“, „nachgewiesen“, „wahrscheinlich“, „gemessen“, „angezeigt“ oder „abgeleitet“, die mit den von der SEC erstellten Definitionen von Reserven möglicherweise nicht übereinstimmen. Anleger aus den USA werden daher dringend gebeten, die Darlegungen in unserem Formular SB-2, Akte-Nr. 000-51663 genauestens zur Kenntnis zu nehmen. Kopien stehen auf der Website der SEC unterhttp://www.sec.gov./edgar.shtml zur Verfügung. Warnhinweis.